Unsere erste Gemeinschaftsarbeit 2025

Am 15. März fand unsere erste Gemeinschaftsarbeit im neuen Jahr statt. Mit Beschluss der Jahresmitgliederversammlung, welche am 28. Februar stattfand, gibt es mit Beginn der neuen Saison die Neuerung, dass Mitglieder, welche das 70. Lebensjahr vollendet haben, von der Gemeinschaftsarbeit befreit sind. Was bedeutet das für unseren kleinen Verein? Es bedeutet, dass derzeit 13 Pächter nicht mehr verpflichtet sind drei Pflichttermine der Gemeinschaftsarbeit ableisten zu müssen – was es nicht bedeutet ist, dass diese Mitglieder sich unserer Gemeinschaft entziehen. Was sie, statt körperlicher Arbeit, künftig machen können, ist zum Beispiel einen Salat vorbereiten oder einen Kuchen backen – für unsere gemeinsamen Grillrunden, welche nach der Gemeinschaftsarbeit immer stattfinden. Auch sind sie nicht daran gebunden nichts mehr für die Gemeinschaft zu leisten – der Beschluss bedeutet lediglich, das wir als Gemeinschaft den Mitgliedern welche in einem bestimmten Alter angelangt sind, die Möglichkeit geben, sich nach ihren Möglichkeiten in unsere Kleingartengemeinschaft einzubringen. Das wird jeder auf seine Art und Weise auch weiter tun – davon sind wir im Vorstand überzeugt – das hat auch die Teilnahme an der letzten Gemeinschaftsarbeit gezeigt, dass von den 13 von der Gemeinschaftsarbeit befreiten Mitglieder der Großteil dennoch anwesend war und wie gewohnt mitmachte.

Mit einer Beteiligung von nur 45,1 % konnten wir dennoch alle anfallenden Aufgaben schnell erledigen, so dass alle Mitglieder die folgende Zeit nutzen konnten um im aufgestellten Container Grünschnitt aus den eigenen Parzellen loszuwerden. Hier muss in Zukunft noch mehr Rücksicht bei der Befüllung genommen werden, damit das Volumen ordentlich ausgenutzt werden kann, aber im Großen und Ganzen klappte es zum Ende dann doch alles, weil wir ein paar Mitglieder haben, die das Volumen durch „Hüpfen im Container“ verringern und somit wieder Platz schaffen konnten. 21,6 % waren zur Gemeinschaftsarbeit entschuldigt. 23,6 % sind auf Grund eines neuen Beschlusses befreit und 5,9 % fehlten unentschuldigt. Folgende Arbeiten konnten zügig abgearbeitet werden; Reinigen der Abwassergullis; platt machen von Maulwurfshügeln, in der gesamten Anlage; Heckenpflege in den Bereichen der Obstbaum- und Bootswiese; Pflege des oberen Parkplatzes inkl. der Einfahrt und einiges mehr…

Leider gab es für den Vorstand erneut unerfreuliche Dinge, welche teils direkt angesprochen wurden und im Nachgang allen Mitgliedern einige Punkte per E-Mail aufgezeigt wurden, welche zu einem ordentlichen Miteinander gehören. Der Vorstand erhofft sich Besserung und Eigeninitiative in allen Belangen, ist jedoch davon überzeugt, dass Aufgaben, Pflichten und Rechte von jedem Mitglied verstanden werden und künftig besser danach gehandelt wird.

Vor allem unsere Wasserwarte standen (leider) erneut vor der vermeintlichen Mamut Aufgabe, ihre Arbeit zu erfüllen – hier gab es erneut einige Mitspieler, welche die Regeln nicht befolgt hatten – hier erhofft sich der Vorstand künftig eine positive Veränderung. Wir als Vorstand verstehen uns nicht als Aufseher über unsere Mitglieder – wir sind lediglich der Verwalter, für unsere Mitglieder und dem Verein, gegenüber dem Verpächter – der Landeshauptstadt Kiel. Und wir möchten den Verein und jedes einzelne Mitglied vor Restriktionen schützen – das sehen wir als unsere Aufgabe. Und daher halten wie uns an sämtliche Vorgaben, Verordnungen und Gesetze, welche es auf Bunde-, Landes- und Kommunalebene gibt. Das sollte für jeden selbstverständlich sein.

Jahresmitgliederversammlung des Kreisverband Kiel der Kleingärtner e. V.

Am 25. März fand die Jahresmitgliederversammlung des Kreisverband Kiel der Kleingärtner e. V.  im Vereinsheim Kleingärtnerverein Kiel-Ellerbek statt. Unser Verein war mit dem zweiten und ersten Vorsitzenden zur Sitzung vertreten.

Es gab umfangreiche Berichte des Vorsitzenden und der Fachberatung.  Beide können hier eingesehen werden. Die Entlastung für 2024 wurde dem Vorstand des KVG gewährt. Die Summen der Einnahmen und Ausgaben können, neben dem Haushalt für das Jahr 2025, ebenfalls hier eingesehen werden. Gewählt wurden neben einem neuen Rechnungsführer, die bisherige Fachberaterin sowie der bisherige Rechnungsprüfer. Eine wichtige Frage die beantwortet werden konnte war; Was wird mit dem neuen Pachtzins ab dem Jahr 2026? Hier wurde ganz klar gesagt, dass die Landeshauptstadt Kiel es nicht bis dahin schaffen wird, den neuen Pachtzins zu berechnen. Es wird davon ausgegangen, dass der neue Pachtzins im Jahr 2026 bekannt gegeben wird und dann zum Jahr 2027 gelten soll. Über die Höhe konnten keine genauen Angaben gemacht werden – man geht jedoch davon aus, dass es keine sehr große Steigerung werden dürfte. Wir bleiben gespannt.

Euer Vorstand

Bildquellen:

  • Jahresmitgliederversammlung 2025 vom Kreisverband: © KGV Falckenstein von 1989 e.V.
  • 1. Gemeinschaftsarbeit 2025: © KGV Falckenstein von 1989 e.V.
  • aktuelles_2025_03_27: © KGV Falckenstein von 1989 e.V.
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner